Als Teil der Bionorica-Gruppe stehen wir in unseren gemeinsamen Werten und Überzeugungen für ein rechtskonformes und ethisch einwandfreies Handeln. Voraussetzung hierfür ist, dass wir alle stets nach unseren verbindlichen internen Vorgaben leben und ebenso alle gesetzlichen Regelungen einhalten.

Es ist uns als Unternehmen deshalb wichtig, ständig nach weiterer Verbesserung zu streben und etwaigem unternehmerischen Fehlverhalten konsequent entgegen­zutreten. An dieser Stelle ist Ihre Unterstützung gefragt: Wir möchten Sie ermutigen, Hinweise auf vermutete Verstöße gegen interne oder externe Vorgaben jederzeit an die Hinweisgebermeldestelle unserer Konzernmutter Bionorica SE zu richten.

Die Hinweisgebermeldestelle der Bionorica SE steht grundsätzlich jedermann zur Abgabe von Hinweisen zur Verfügung. Insbesondere können sich an die Hinweisgebermeldestelle wenden:

  • Mitarbeiter der Bionorica SE und aller ihrer weltweiten Tochtergesellschaften, wie z.B. der Lomapharm GmbH, auch ehemalige Mitarbeiter
  • Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten der Bionorica SE und ihrer Tochtergesellschaften
  • Angehörige der Fachkreise
  • Behörden und deren Mitarbeiter
  • Privatpersonen

Durch die Teilnahme an der Hinweisgebermeldestelle der Bionorica SE erfüllt Lomapharm GmbH ihre gesetzliche Verpflichtung nach § 12 HinSchG. Trotz der Teilnahme am Hinweisgebersystem der Bionorica SE bleibt Lomapharm GmbH nach § 14 Abs.2 S.2 HinSchG verantwortlich, Maßnahmen zu ergreifen, um identifizierte Verstöße abzustellen und Rückmeldung an die hinweisgebende Person zu geben.

Möchten Sie einen Hinweis bei der Hinweisgebermeldestelle der Bionorica SE einreichen? Dann nutzen Sie hierfür bitte einen der folgenden Meldekanäle:

  • Persönliches Gespräch mit dem Chief Compliance Officer nach vorheriger Absprache (auf Ihren Wunsch auch als Videokonferenz)
  • Telefonisch innerhalb der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr: +49 (0)9181 231-7968
  • Schriftlich an:
    Bionorica SE
    Vertraulich an die Hinweisgebermeldestelle
    Kerschensteinerstr. 11-15
    DE-92318 Neumarkt/Opf.

Mündliche Hinweise können in deutscher oder englischer Sprache, schriftliche Hinweise in allen Sprachen an uns gerichtet werden. Ihnen steht es hierbei frei, einen Hinweis auch anonym abzugeben. Um Rückfragen zu ermöglichen, bevorzugen wir allerdings eine persönliche Kommuni­kation.

Bei diesen Meldekanälen wurden zusätzliche Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit etabliert. Bitte nutzen Sie deshalb für die Abgabe von Hinweisen ausschließlich die oben genannten Meldekanäle und keine anderen Kommunikations­möglichkeiten zu Ihnen ggf. bekannten Mitarbeitern der Hinweisgebermeldestelle!

Wie wird Ihre Meldung bearbeitet?

Nach der Hinweisabgabe erhalten Sie spätestens nach sieben Tagen eine Eingangs­bestätigung, soweit Ihre Kontaktdaten bekannt sind. Auf Grundlage Ihres Hinweises führt die Hinweisgeber­meldestelle eine unabhängige und ergebnisoffene Untersuchung durch, über die Sie entsprechend der gesetzlichen Vorgaben informiert werden.

Wir behandeln Ihren Hinweis stets mit größtmöglicher Vertraulichkeit, denn der ordnungs­gemäße Umgang mit Hinweisen ist nicht nur durch das Gesetz geschützt, sondern auch ein wesentliches Element unserer Unternehmens­ethik! Darüber hinaus toleriert die Bionorica-Gruppe keine Benachteiligungen von Hinweisgebern und Personen, die zu möglichen Untersuchungen beitragen.

Die Datenschutzerklärung zum Hinweisgebersystem finden Sie auf der Homepage der Bionorica SE unter Datenschutz | Bionorica.

Meldung an externe Meldestellen

Es steht Ihnen auch frei sich mit einem Hinweis an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu wenden. Etwaige Informationen zu der externen Meldestelle werden auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz unter BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de) geteilt. Auch stellt das Bundesamt für Justiz unter demselben Link Informationen zu Verfahren für Meldungen an weitere Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union bereit.

Für spezielle Fälle können auch folgende weitere externe Meldestellen zuständig sein:

  • Externe Meldestelle der Finanzdienstleistungsaufsicht, z.B. bei Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen. Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Finanzdienstleistungsaufsicht entnehmen (BaFin – Hinweisgeberstelle).
  • Externe Meldestelle des Bundeskartellamts, z.B. bei Verdacht auf Verstöße gegen das Kartellrecht oder bei Marktmachtmissbrauch. Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt des Bundeskartellamts entnehmen (Bundeskartellamt – Hinweise auf Kartellverstöße).


Haben Sie noch weitere Fragen, ein Anliegen oder Feedback für uns?

Falls Sie Fragen zu den Meldekanälen oder dem Meldeablauf im Allgemeinen haben, können Sie sich gerne an die Hinweisgebermeldestelle wenden. Auch bei weiteren Fragen zögern Sie bitte nicht diese jederzeit anzusprechen oder kommen Sie auch gerne jederzeit auf die Geschäftsführung der Lomapharm GmbH zu.

Die Bionorica Hinweisgebermeldestelle – Wir sind für Sie da!